News-Blog

In unserem News-Blog finden Sie immer aktuelle Informationen rund um Arzneimittel, Gesundheitstipps sowie Neuigkeiten und Erfahrungsberichte aus dem Apothekenalltag.


16.05.2023 

Protest-Aktion am 14.06.2023

 

 
 

Am 14.06.2023 ist von Seiten der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der ABDA, eine bundesweite Protestaktion am 14.06.2023 beschlossen wurden. Alle Apotheken sollen ihre Arbeit an diesem Tag einstellen. Nur die notdiensthabenden Apotheken werden die Versorgung für den Akutfall aufrechterhalten.

Ziel ist es, die Politik auf das zunehmende Apothekensterben und die damit verbundene Unterversorgung vor allem im ländlichen Raum, aufmerksam zu machen.

Unsere Ziele:

  1. Kein Genehmigungswahnsinn mehr für Pen-Nadeln, Lanzetten, Kompressionsstrümpfe & Co.!
     
  2. Keine Kürzung auf 0,00 € bei Formfehlern!
     
  3. Erhöhung der Vergütung pro Packung für verschreibungspflichtige Artikel (Hier gibt es nur noch eine fixe Vergütung pro Packung, die zuletzt im Jahr 2023 trotz steigender Energiekosten, Mieten und anderer Nebenkosten sogar gekürzt wurde!
     
  4. Beseitigung von Lieferengpässen - Verlegung von Arzneimittelproduktionsstandorten zurück nach Europa!
     
  5. Krankenkassen sollen ihre Rabatte zukünftig selbst eintreiben!

 

Zur Erläuterung:

  1. Die meisten Krankenkassen verlangen vor der Abgabe von Pen-Nadeln, Lanzetten (Stechhilfen für Blutzuckermessungen), Kompressionsstrümpfen, Blutzuckermessgeräten, Blutdruckmessgeräten, elektronischen Verneblern und anderen, sogenannten "Hilfsmitteln" einen Kostenvoranschlag. Erst wenn dieser von Apotheken vorgelegt wurde, überlegt die Krankenkasse, ob und in welcher Höhe sie das Produkt vergütet. Erst nach der Zusage durch die Krankenkasse dürfen die Artikel an den Kunden abgegeben werden. Das Genehmigungsverfahren kann bis zu 2 Wochen dauern und verzögert die zeitnahe Patientenversorgung.
     
  2. Krankenkassen dürfen bei Formfehlern auf Rezepten die Erstattung auf 0,00 € kürzen. Oftmals sind diese Formfehler nicht von uns verschuldet und fallen in vielen Fällen erst durch die Detailprüfung der Krankenkassen auf (z.B. Arztnummer passt nicht zur Betriebsstättennummer, Telefonnummer im Arztstempel fehlt, ein Assistenzarzt hat unterschrieben und nicht der Facharzt, der Arzt hat den Versorgungszeitraum für das Hilfsmittel nicht auf dem Rezept vermerkt, es wurde die PZN statt der Hilfsmittelnummer auf das Rezept gedruckt, fehlende Dosierungsangabe auf dem Rezept...). Das heißt, Krankenkassen halten Personal vor, um die Rezepte händisch zu prüfen und nach Formfehlern zu suchen, um Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen durchzuführen - obwohl die betroffenen Patienten korrekt versorgt wurden! Die Apotheke erhält in diesem Fall weder die Vergütung für die Packung noch deren Einkaufspreis von der Krankenkasse. 
     
  3. Pro verschreibungspflichtiger Packung erhält die Apotheke von den Krankenkassen eine fixe Vergütung, um damit Lagerkosten, Personalkosten, Energiekosten, Beratung/Rücksprache mit Ärzten, Pflegediensten, Patienten, Krankenkassen etc. decken zu können. Diese Vergütung ist für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel gleich und beträgt 8,35 € pro Packung. Da die Krankenkassen als "Großkunden der Apotheken" einen Rabatt verlangen, ziehen sie von diesem Betrag aktuell (seit 01.02.2023) 2,00 € pro Packung wieder ab! von 2015 bis 2023 waren das "nur" 1,77 € pro Packung. An den 8,35 € selbst hat sich seit 2013 nicht geändert!
     
  4. Aktuell in aller Munde: Lieferengpässe für Antibiotika, Fiebersenker - ja, sogar Nasenspray! Die Wirkstoffhersteller wurden dank der Rabattverträge aus Europa verdrängt. Die GKV-Einsparungen führten dazu, dass die Erstattungspreise spiralartig in den Keller gegangen sind. Viele Hersteller konnten sich dem Preisdruck nur stellen, indem sie die Produktion in preisgünstigere Länder verlegten. Heute kommen die meisten Wirkstoffe sowie deren Synthesevorstufen aus China und Indien. In Europa wird, sofern hier überhaupt noch produziert wird, in der Regel nur der aus Asien eingekaufte Wirkstoff mit Hilfsstoffen vermischt, die Tabletten gepresst und verpackt. Die eigentliche Wirkstoffherstellung findet somit großteils nicht mehr in Europa statt. Lockdowns in Asien führen automatisch zu Lieferengpässen in Europa.
     
  5. Apotheken treiben für die Krankenkassen den sogenannten "Herstellerrabatt" ein. Die Hersteller müssen für jedes an eine Krankenkasse "vermittelte" Medikament einen Rabatt an Krankenkassen abführen, denn die Krankenkassen sind "die Großkunden der Hersteller". Die Krankenkassen gehen den einfachen Weg und ziehen den Apotheken diesen Betrag von der Erstattungssumme ab. Daher müssen die Apotheken den Betrag (im Auftrag der Krankenkassen) von den Herstellern einfordern. Leider hatten wir in den letzten 2 Jahren hin und wieder mit Insolvenzen von Herstellern zu kämpfen. Ergebnis: Die Krankenkasse hat den Herstellerrabatt vom Erstattungsbetrag der Apotheken abgezogen, die Apotheke konnte den Betrag vom Hersteller aber nicht eintreiben. 
     

Daher werden wir am 14.06.2023 dem Aufruf der ABDA zum Protest folgen und den kompletten Tag lang die Sonnen-Apotheke Kahla geschlossen halten. Im Akutfall wenden Sie sich bitte an die jeweils notdiensthabende Apotheke.

Die nächstgelegene Apotheke können Sie hier über die Landesapothekerkammer Thüringen finden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei dieser Protestaktion unterstützen und uns den Rücken stärken. Wir kämpfen für eine bessere Versorgung, bessere Arbeitsbedingungen und weniger Bürokratie im Gesundheitsweisen.

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

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